Heizungsförderung 2026
Eine neue Heizung ist eine Investition in die nächsten Jahre. Um den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik zu unterstützen, stehen auch 2026 staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Je nach Heizsystem, bestehender Anlage, Einkommen und persönlicher Situation können Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich sein.
Schinle unterstützt Sie bei der technischen Planung Ihrer neuen Heizung und liefert die erforderlichen Angaben für den Förderantrag.
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Stand der Informationen: September 2026.
Bis zu 80 % Förderung
Heizungsförderung – welche Programm gibt es?
Wer eine neue Heizung plant, kann je nach Heizsystem und persönlicher Situation staatliche Förderung erhalten.
Dabei unterscheiden sich die Programme vor allem danach, wer Eigentümer ist, welches Gebäude betroffen ist und welche Heiztechnik eingebaut wird.
Die wichtigsten Programme im Überblick:
KfW 458 – Heizungsförderung für private Eigentümer
Welche Heizung wird gefördert:
- Wärmepumpen
- Pelletheizungen und andere förderfähige Biomasseanlagen
- Solarthermieanlagen
- bestimmte weitere erneuerbare Heizsysteme
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die Grundförderung beträgt aktuell:
30 %
Für selbstnutzende Eigentümer können weitere Boni hinzukommen.
Die Gesamtförderung liegt je nach Voraussetzungen bei bis zu 80 %.
Welche Zusatzboni gibt es für Privatpersonen?
Wer eine bestimmte alte Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Anlage austauscht, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten.
Dieser Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer und gilt beispielsweise beim Austausch bestimmter älterer:
- Ölheizungen
- Gasheizungen
- Kohleheizungen
- Nachtspeicherheizungen
- Biomasseheizungen
Der Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Einkommensbonus – bis zu 40 %
Für selbstnutzende Eigentümer gibt es zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus.
Aktuell gelten:
- 40 % bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bis 40.000 €
- 10 % bis 50.000 €
Mit minderjährigem Kind erhöht sich die relevante Einkommensgrenze um 10.000 €.
Weitere Links und Informationen:
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen
- Land Baden-Württemberg – Energetische Förderprogramme für Gebäude
- Land Baden-Württemberg – EWärmeG für Wohngebäud